AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
FTEAM Maribor

3F Zelte und Hallen     Fortasse     Fteam Marine service     Sailselect Slovenia


AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Die Bedingungen gelten im vorgenannten Umfang auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn Sie nicht nochmals schriftlich vereinbart worden sind.
1.Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2.Für die noch nicht geleisteten Zahlungen gilt: Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise für das zu liefernde Produkt allgemein ändern, so sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis anzuwenden. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
3.Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich freibleibend.
4.Bei vereinbarter Lieferung frachtfrei benannter Bestimmungsort (CPT) geht die Gefahr bei Verlust oder der Beschädigung auf den Käufer über, sobald die Ware dem Frachtführer übergeben worden ist. Das gilt auch dann, wenn die Ware an den Frachtführer an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erfolgte. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an uns anzuzeigen. Für die Entladung ist der Käufer verantwortlich und hat dafür entsprechende Gerätschaften und Personal bereitzustellen.
5.Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden Basiszinzsatzes zuzüglich 8 %, mindestens jedoch 9 % zu verlangen.
6.Beratungsleistungen erfolgen nach bestem Wissen. Alle Auskünfte über die Eignung unserer Waren sind unverbindlich und stellen keine Garantien dar. Sie befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen.
7.Beanstandungen wegen Mängeln sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich — bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir fehlendes nachliefern oder die Ware umtauschen. Ist uns ein Umtausch nicht möglich oder die Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir nach Wahl des Käufers die Ware zurücknehmen oder einen Preisnachlass einräumen.
9.Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
10.Unsere Haftung ist in jedem Fall beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden.
11.Mängelansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Kaufsache.
12.Alle Ereignisse und Umstände, deren Verhinderung nicht in unserer Macht liegt, wie z. B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoffund Energiemangel, unvermeidliche Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Verfügungen von hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, entbinden uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei unseren Vorlieferanten vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
13.Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten wegen anderer als unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen bedürfen unserer Zustimmung.
14.Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
15.Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen.
16.Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu erstellten Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungs-, oder mangels eines solchen, zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer, die Verwahrung erfolgt unentgeltlich.
17.Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Verhältnis an uns ab. Anerkannte Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden tritt der Käufer bereits jetzt In der Höhe unserer dann noch offenen Forderungen an uns ab.
18.Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen, Dies gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die eine pünktliche Zahlung gefährden. Zu diesem Zweck gestattet der Käufer uns bereits jetzt den ungehinderten Zugang zur Ware zwecks Herausnahme.
19.Erfüllungsort ist Maribor und Gerichtsstand für den Käufer aus der EU, ist für den Käufer zustandiges Gericht. Alle anfalende Kosten trägt der Käufer.
20.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam.
Maribor, den 01.01.2013


Bau- und Montagebedingungen als Teil der AGB - gultig für 3F Zelte und Hallen
( zutreffend nur wenn die Montage durch eine 3F Montagecrew durchgeführt wird - nicht geltend für die 3F PRO Serie )
Der Bauherr garantiert bzw. verantwortet:
• Maßhaltigkeit der Bodenanker laut Bodenankerplan +/- 1 cm
• Höhen der Bodenanker max. +/- 1 cm (Abweichung vom Fundamentplan)
• Rechtwinkligkeit der Bodenanker-Schrauben
• Ebenerdigkeit der Baustelle
• Befahrbarkeit der Baustelle mit Hebebühne und Autokran (Hallenfläche zuzüglich eines Streifens von 4 m rundherum)
• Erreichbarkeit der Baustelle mit 40 tonen LKW
• 220 oder 380 Volt Stromanschluss auf der Baustelle liegend oder Freizugänglich in unmitelbarer Nähe
• Einen kostenlosen Entsorgungsbehälter für Transport- und Umverpackungen
• Entsorgungskosten, Strom- und Wasserkosten, trägt der Bauherr
• Zapfstelle für Trinkwasser auf der Baustelle oder Freizugänglich in unmitelbarer Nähe
• Benutzung eines kostenlosen Baustellen-WC
• Eine rechtsverbindliche Baugenehmigung für das Bauvorhaben oder eine diesbezügliche Schriftliche
Erklärung des Bauherrens
Maribor, den 01.01.2013