Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die
nachfolgenden Bedingungen. Andere Bedingungen werden nicht
Vertragsinhalt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich
widersprechen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer
ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Die Bedingungen gelten im
vorgenannten Umfang auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn
Sie nicht nochmals schriftlich vereinbart worden sind.
1.Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2.Für die noch nicht geleisteten Zahlungen gilt: Sollten wir in der
Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise für das
zu liefernde Produkt allgemein ändern, so sind wir berechtigt, den
am Tag der Lieferung gültigen Preis anzuwenden. Im Falle einer
Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach
Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
3.Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich freibleibend.
4.Bei vereinbarter Lieferung frachtfrei benannter Bestimmungsort
(CPT) geht die Gefahr bei Verlust oder der Beschädigung auf den
Käufer über, sobald die Ware dem Frachtführer übergeben worden ist.
Das gilt auch dann, wenn die Ware an den Frachtführer an einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort erfolgte. Beanstandungen wegen
Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem
Transportunternehmen mit Kopie an uns anzuzeigen. Für die Entladung
ist der Käufer verantwortlich und hat dafür entsprechende
Gerätschaften und Personal bereitzustellen.
5.Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe des im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden
Basiszinzsatzes zuzüglich 8 %, mindestens jedoch 9 % zu verlangen.
6.Beratungsleistungen erfolgen nach bestem Wissen. Alle Auskünfte
über die Eignung unserer Waren sind unverbindlich und stellen keine
Garantien dar. Sie befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen.
7.Beanstandungen wegen Mängeln sind, soweit diese durch zumutbare
Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich — bei erkennbaren
Mängeln jedoch spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich
bei uns geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen werden
wir fehlendes nachliefern oder die Ware umtauschen. Ist uns ein
Umtausch nicht möglich oder die Ersatzlieferung mangelhaft, werden
wir nach Wahl des Käufers die Ware zurücknehmen oder einen
Preisnachlass einräumen.
9.Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
10.Unsere Haftung ist in jedem Fall beschränkt auf den Ersatz
vorhersehbarer Schäden.
11.Mängelansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr ab Übergabe
der Kaufsache.
12.Alle Ereignisse und Umstände, deren Verhinderung nicht in unserer
Macht liegt, wie z. B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe,
Rohstoffund Energiemangel, unvermeidliche Verkehrs- und
Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Verfügungen von
hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, entbinden uns
für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von
unseren vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, soweit die
Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts
auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei
unseren Vorlieferanten vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als
3 Monate, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
13.Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von
Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten wegen anderer
als unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter
Gegenforderungen bedürfen unserer Zustimmung.
14.Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers,
insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir, vorbehaltlich
weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen, Vorauszahlungen
oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele
widerrufen.
15.Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor,
solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen
Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen.
16.Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir
als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu erstellten Waren.
Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben
wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu
dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder
Vermischung unserer Ware mit einer Sache des Käufers diese als
Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem
Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungs-, oder
mangels eines solchen, zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über.
Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer, die Verwahrung
erfolgt unentgeltlich.
17.Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns
Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Verhältnis
an uns ab. Anerkannte Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden tritt
der Käufer bereits jetzt In der Höhe unserer dann noch offenen
Forderungen an uns ab.
18.Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne
Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des
Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum
stehenden Waren zu verlangen, Dies gilt auch dann, wenn uns Umstände
bekannt werden, die eine pünktliche Zahlung gefährden. Zu diesem
Zweck gestattet der Käufer uns bereits jetzt den ungehinderten
Zugang zur Ware zwecks Herausnahme.
19.Erfüllungsort ist Maribor und Gerichtsstand für den Käufer aus
der EU, ist für den Käufer zustandiges Gericht. Alle anfalende
Kosten trägt der Käufer.
20.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben
die übrigen Bedingungen voll wirksam.
Maribor, den 01.01.2013
Bau- und Montagebedingungen als Teil der AGB
- gultig für
( zutreffend nur wenn die Montage durch eine 3F Montagecrew
durchgeführt wird - nicht geltend für die
3F PRO Serie )
Der Bauherr garantiert bzw. verantwortet:
• Maßhaltigkeit der Bodenanker laut Bodenankerplan +/- 1 cm
• Höhen der Bodenanker max. +/- 1 cm (Abweichung vom Fundamentplan)
• Rechtwinkligkeit der Bodenanker-Schrauben
• Ebenerdigkeit der Baustelle
• Befahrbarkeit der Baustelle mit Hebebühne und Autokran
(Hallenfläche zuzüglich eines Streifens von 4 m rundherum)
• Erreichbarkeit der Baustelle mit 40 tonen LKW
• 220 oder 380 Volt Stromanschluss auf der Baustelle liegend oder
Freizugänglich in unmitelbarer Nähe
• Einen kostenlosen Entsorgungsbehälter für Transport- und
Umverpackungen
• Entsorgungskosten, Strom- und Wasserkosten, trägt der Bauherr
• Zapfstelle für Trinkwasser auf der Baustelle oder Freizugänglich
in unmitelbarer Nähe
• Benutzung eines kostenlosen Baustellen-WC
• Eine rechtsverbindliche Baugenehmigung für das Bauvorhaben oder
eine diesbezügliche Schriftliche
Erklärung des Bauherrens
Maribor, den 01.01.2013